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   VG Magdeburg, 11.03.2016 - 5 A 634/15   

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VG Magdeburg, 11.03.2016 - 5 A 634/15 (https://dejure.org/2016,58238)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 11.03.2016 - 5 A 634/15 (https://dejure.org/2016,58238)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 11. März 2016 - 5 A 634/15 (https://dejure.org/2016,58238)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.03.2016 - 5 A 634/15
    Sind danach mehrere Bewerber als im Wesentlichen gleich geeignet einzustufen, hat der Dienstherr zunächst die Beurteilungen umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - juris; Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19/10 - juris).

    Anderen sachgerechten nicht leistungsbezogenen Hilfskriterien, wie etwa dem Geschlecht oder der Behinderteneigenschaft, darf der Dienstherr nur dann Bedeutung beimessen, wenn er bei der vergleichenden Beurteilung der Bewerber nach Ausschöpfung aller leistungsbezogenen Kriterien zu dem Ergebnis kommt, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das angestrebte Amt im Wesentlichen gleich geeignet sind (vgl. BVerwG, Urteil 30.06.2011 - 2 C 19/10 - juris).

    Die Rechtsprechung geht jedoch mehrheitlich davon aus, dass jedenfalls eine mehr als drei Jahre alte Beurteilung nicht mehr aktuell genug ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19.10 - juris).

    Eine Beurteilung ist jedenfalls dann nicht mehr aktuell, wenn der Betroffene seit der letzten Beurteilung eine wesentlich andere Tätigkeit ausübt, unabhängig vom Zeitraum seit der letzten Beurteilung (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.02.2009 - 2 A 7.06 und vom 30.06.2011 - 2 C 19.10 - jeweils juris).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.03.2016 - 5 A 634/15
    Dieser Anspruch ist dann verletzt, wenn die für den Bewerber nachteilige Auswahlentscheidung unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer fehlerhaften Ausübung von Ermessens- oder Beurteilungsspielräumen beruht (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02 - juris; BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 - juris).

    Es entspricht dem bei der Auswahlentscheidung zu beachtenden Grundsatz der Bestenauslese, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, a. a. O.).

    Ergibt sich auch aus dem Vergleich der Einzelmerkmale der aktuellen Beurteilung sowie der Leistungsentwicklung anhand früherer Beurteilungen kein Qualifikationsunterschied zwischen den Bewerbern, darf der Dienstherr auf leistungs- und eignungsbezogene Hilfskriterien wie z. B. das Lebens- oder allgemeine Dienstalter abstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14/02 - juris; Urteil vom 28.10.2004 - 2 C 23/03 - juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 1 M 174/11

    Beförderungskonkurrenz; zwingende Berücksichtigung der letzten Regelbeurteilung

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.03.2016 - 5 A 634/15
    Diese ergeben sich bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung regelmäßig aus den aktuell(st)en dienstlichen Beurteilungen der Bewerber, die den gegenwärtigen Leistungszustand wiedergeben (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 12.01.2012 - 1 M 174/11 - juris; Beschluss vom 26.10.2010 - 1 M 125/10 - juris).

    Überdies entspricht es der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, dass bei der Auswahlentscheidung nicht nur die jeweils "aktuell(st)e" Anlassbeurteilung (Bedarfsbeurteilung) zu berücksichtigen ist, sondern auch die letzte Regelbeurteilung (vgl. etwa Beschluss vom 12.01.2012 - 1 M 174/11 - juris).

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt aber zwingend erforderlich (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 12.01.2012 - 1 M 174/11 - juris).

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.03.2016 - 5 A 634/15
    Zum einen ist allerdings zu beachten, dass ein Statusrückstand trotz grundsätzlicher Höhergewichtung der statushöheren Beurteilung durch leistungsbezogene Kriterien kompensiert werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 - juris).

    Was den durch die Beklagte geltend gemachten "Statusvorsprung" des Beigeladenen anbelangt, so wurde bereits darauf hingewiesen, dass ein Statusrückstand trotz grundsätzlicher Höhergewichtung der statushöheren Beurteilung durchaus durch leistungsbezogene Kriterien kompensiert werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 - juris).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.03.2016 - 5 A 634/15
    Ein unterlegener Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - juris).

    Dabei ist vom Gericht zu beachten, dass es im Hinblick auf den dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum grundsätzlich nicht Aufgabe des Gerichtes ist, den besser geeigneten Bewerber zu bestimmen und eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten der Bewerbung vorzunehmen (so: BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.03.2016 - 5 A 634/15
    Diese ergeben sich bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung regelmäßig aus den aktuell(st)en dienstlichen Beurteilungen der Bewerber, die den gegenwärtigen Leistungszustand wiedergeben (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 12.01.2012 - 1 M 174/11 - juris; Beschluss vom 26.10.2010 - 1 M 125/10 - juris).

    Im Übrigen werden in der einschlägigen obergerichtlichen Judikatur im Hinblick auf die Bestimmung einer fixen Frist (im Sinne von: "jedenfalls dann, wenn") unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten (vgl. die Nachweise bei OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss, 26.10.2010, 1 M 125/10 - juris).

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.03.2016 - 5 A 634/15
    Zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes und seiner Kontinuität ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darüber hinaus zulässig (und bei gegebener Veranlassung auch erforderlich), in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (BVerwG, Beschluss vom 25.04.2007 - 1 WB 31.06 - juris).

    Es trifft zwar zu, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten im höheren Statusamt regelmäßig besser ist als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.04.2007 - 1 WB 31.06 - juris; ebenso zum höheren Gewicht der Beurteilung im höherwertigen Amt etwa: OVG R.-P., Beschluss vom 23.05.2007 - 10 B 10318/07.OVG; OVG NRW, Beschluss vom 29.10.2008 - 6 B 1131/08).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.03.2016 - 5 A 634/15
    Mit Blick auf diesen Umstand erübrigen sich auch ergänzende Ausführungen zu der Frage, ob die vorliegenden Anlassbeurteilungen der Bewerber auch aus den letzten Regelbeurteilungen fortentwickelt worden sind (zum Fortentwicklungsgebot von Anlassbeurteilungen, die zwischen zwei Regelbeurteilungen erstellt werden, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris).
  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.03.2016 - 5 A 634/15
    Eine Beurteilung ist jedenfalls dann nicht mehr aktuell, wenn der Betroffene seit der letzten Beurteilung eine wesentlich andere Tätigkeit ausübt, unabhängig vom Zeitraum seit der letzten Beurteilung (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.02.2009 - 2 A 7.06 und vom 30.06.2011 - 2 C 19.10 - jeweils juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.03.2016 - 5 A 634/15
    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt (ständige Rechtsprechung, zuletzt OVG LSA, Beschluss vom 06.03.2015 - 1 M 2/15 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 10 B 10318/07

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten; Einbeziehung des Anforderungsprofils bei

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2008 - 6 B 1131/08

    Anforderungen an die Beurteilung von Polizeibeamten; Unzulässigkeit einer

  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 27.09

    Auswahlentscheidung; Leistungsvergleich anhand dienstlicher Beurteilungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2009 - 6 B 1232/09

    Dienstposten Dienstpostenkonkurrenz Bewerbungsverfahrensanspruch Auswahlgespräche

  • VGH Bayern, 24.11.2006 - 3 CE 06.2680

    Dienstpostenbesetzung (Schulleiterstelle); Anordnungsgrund (faktischer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2011 - 1 M 118/11

    Leistungsvergleich und Hilfskriterien (Frauenförderung) bei

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